dsc04344 dsc04357 dsc04634

Der SVSS versucht die Jugendlichen und die Erwachsenenen durch Austragung von verschiedenen Regatten aktiv beim Segeln zu fördern.
Dafür werden Clubregatten und eine Ranglistenregatta pro Jahr organisiert.

Clubregatten

Der SVSS veranstaltet im Jahr vier offene Clubregatten, bei denen Gäste herzlich eingeladen sind. Dabei sind normalerweise die folgenden Bootsklassen vertreten:

  • 505er
  • 470er
  • 420er
  • Laser
  • Teeny

Die Auswertung erfolgt über die Yardstickzahl.

 

Graf-Isang-Cup (Ranglisten Regatta Teeny und 420er)

Meistens im Juni findet auf dem Seeburger See eine Ranglstenregatta für die 420er und Teenies statt. In der 420er-Klasse können neben Jugendlichen auch Erwachsene starten. Beide Bootsklassen sind zu dieser regionalen Ranglistenregatta herzlich eingeladen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Menüpunkt Graf-Isang-Cup.

 Ergebnisse:

JahrErgebnisseBerichtAnmerkung
2014 Ergebnisse auf raceoffice.org Lesen

2013

420er, Teeny Lesen  

2012

420er, Teeny  Lesen  Photogallery
2011 pdf  Lesen  
2010 pdf  Lesen

 




Ergebnisse der Clubregatten

 

Hier stehen die Ergebnisse der Clubregatten als pdf, doc oder im Open Documet Format (odf, ods) zum Donwnload bereit.

 

Jahr Regatta Ergebnisse Bericht Anmerkung
2023 06. Juni pdf Sommerregatta 2023
14. Oktober pdf Clubmeisterschaft 2023 Clubmeisterschaft 2023
pdf Interne Jahresbestenliste 2023
2022 10. September pdf Sommerregatta 2022
9. Oktober pdf Clubmeisterschaft 2022
pdf Interne Jahresbestenliste 2022
2021 27. August pdf Sommerregatta 2021
2020 29. August pdf Jubiläumsregatta - 50 Jahre SVSS Jubiläumsregatta 50 Jahre SVSS
04. Oktober pdf Clubmeisterschaft
pdf Interne Jahresbestenliste 2020
2019 1. Mai pdf 1. Mai Regatta Wellenreiter-Cup I
16. August pdf 16. August Regatta Wellenreiter-Cup II
29. September pdf 2019 Clubmeisterschaft
pdf Interne Jahresbestenliste 2019
2018 1. Mai pdf 1. Mai Ansegel-Regatta
23. Juni Wegen zu wenig Teilnehmer nicht statt gefunden
23. September pdf Clubmeisterschaft am 23. September
pdf Interne Jahresbestenliste 2018 SVSS
2017 1. Mai pdf Ansegeln 1.Mai  
6. August pdf Sommer-Regatta 6.August
24. September pdf Clubmeisterschaft am 24. September
pdf Jahresbestenliste 2017
2016 1. Mai pdf Ansegel-Regatta 1.Mai 2016  
  7. August pdf 2016_Sommerregatta  
  25. September pdf Clubmeisterschaft 2016  
  Graf Isang Pokal pdf   Interne Jahresbestenliste 2016 SVSS
2015 1. Mai pdf    
  11.Juli pdf  2015_Sommerregatta  
  11.Oktoberi pdf  2015 Clubmeisterschaft  
  Graf Isang Pokal pdf   Interne Jahresbestenliste 2015 SVSS
2014 1. Mai    Lesen Wegen zu wenig Wind nicht statt gefunden
  12. Oktober     Wegen zu wenig Wind nicht statt gefunden
  Graf Isang Pokal pdf   Interne Jahresbestenliste 2015 SVSS
2013 1. Mai pdf  Lesen  
  18. August pdf  Lesen
  03. Oktober pdf  Lesen Clubmeisterschaft
  Graf Isang Pokal     Interne Jahresbestenliste 2013 SVSS
2012 07. Oktober pdf  Lesen  SVSS Clubmeisterschaft
  09. September pdf  Lesen  
  30. Juni .2012 pdf  Lesen  
  1. Mai 2012     Wegen Flaute ausgefallen
2011 Graf-Isang-Pokal pdf   Interne Jahresbestenliste SVSS
  1. Mai 2011 pdf  Lesen  
  02. Juli 2011 pdf    
  11. September 2011     Aufgrund von Verdacht auf Blaualgen ausgefallen
  09. Oktober 2011 pdf  Lesen SVSS Clubmeisterschaft
Südnidersächsicher Jugendpokal
2010 Graf.Isang-Pokal pdf   Interne Jahresbestenliste SVSS
  1. Mai 2010 pdf    
  Juli 2010     Reagatta wurde aufgrund von zu wenig Wind abgesagt
  13 September 2010 pdf    
  03. Oktober 2010 pdf   SVSS Clubmeisterschaft
2009 1. Mai 2009 doc    
  6. Juni 2009 doc    
  20. September 2009 doc    
  11. Oktober 2009 doc   SVSS Clubmeisterschaft

 

Satzung des Fördervereins der Segler-Vereinigung Seeburger See e.V.

 
§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
(1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Segler-Vereinigung Seeburger See
(2) Er hat den Sitz in Göttingen
(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Göttingen eingetragen.
(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Jugendsportes in der Segler - Vereinugung Seeburger See e.V.
(2) Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an die Segler – Vereinigung Seeburger See e.V. , aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Sportausrüstung, Wettkämpfe, Trainingslager sowie sonstige Aktivitäten übernimmt und trägt.
 
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel der Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.
(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
 
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
(2) Über den schriftlich gestellten Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat.
(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet.
 
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.
 
§ 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung
 
 
§ 7 Der Vorstand
(1)   Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Er besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
(2)   Ein Mitglied des Vorstandes der Segler – Vereinigung Seeburger See e.V. kann als Berater zu Vorstandsentscheidungen gehört werden.
 
1) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 2 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 8 Tagen. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind.
(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
 
 
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.
(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 2/3 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich auf dem Postweg oder durch eletronische Medien durch den Vorsitzenden unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste Beschluss fassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet z.B. auch über
a) Gebührenbefreiungen,
b) Aufgaben des Vereins,
c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz,
d) Beteiligung an Gesellschaften,
e) Aufnahme von Darlehen,
f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
g) Mitgliedsbeiträge,
h) Satzungsänderungen,
i) Auflösung des Vereins.
(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
 
 
§ 9 Satzungsänderung
(1) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
 
§ 10 Beurkundung von Beschlüssen
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
 
§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Segler – Vereinigung Seeburger See e.V. die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne ihrer Satzung zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Seeburg, den 3.01.2008
……………………………………………….
(Ort) (Datum)
Unterschriften: Gez.: J. Menke, W. Seitz, Dr. H. Sjuts,
Dr. K. Evers, R. Wüstefeld, Dr. M. Spangenberg, H. Klopfer,
A. Hardt, H. Menke, G. Hübers, Dr. W. Curdt

 

Förderverein der Segler-Vereinigung Seeburger See e.V.

Verein zur Förderung der Jugendarbeit im Segelsport am Seeburger See

Waake, den 5. Sept. 2016

Liebe Freundinnen und Freunde des Segelsports in Göttingen und in Südniedersachsen,
vor gut einem Jahr wechselte der Vorstand des Fördervereins des SVSS. Der langjährige Vorsitzende Jürgen Menke übergab den Staffelstab an Viola von Cramon, die Kasse wird nun von Michael Heinlein geführt und zum Stellvertretenden Vorsitzenden wurde Stephan von Cramon gewählt.
Als neues Vorstandstrio möchten wir Ihnen und Euch gern die Arbeit und Möglichkeiten des Fördervereins vorstellen und würden uns freuen, zusätzlich zu den bisherigen Mitgliedern noch einige Neumitglieder dazu gewinnen zu können. Darüber hinaus können dem Verein, der vom Finanzamt als gemeinnützig und steuerbefreit anerkannt ist, natürlich auch ohne Mitgliedschaft Gelder (gegen eine Spendenbescheinigung) gespendet werden.
Die Haupttätigkeitsfelder des Vereins betreffen vor allem die Unterstützung und die Weiterentwicklung der Jugendarbeit. Dazu gehören:

  • Finanzielle Zuschüsse für Jugendkaderseglerinnen und -seglern bei auswärtigen Trainingslagern
  • Finanzielle Zuschüsse für Startgelder von jugendlichen Seglern bei Deutschen Meisterschaften und anderen auswärtigen Regatten
  • Finanzielle Zuschüsse für Material (Segel, Boote, Reparaturen) der jugendlichen Kaderseglerinnen und -segler
  • Finanzielle Zuschüsse aber auch für die Verbesserung der Trainingsbedingungen am Seeburger See selbst (Instandhaltung von Steganlagen etc.)

Die Erfolge insbesondere in der Jugendarbeit sind bemerkenswert. Erst in diesem Jahr konnten wieder 3 Boote für die Deutschen Teenymeisterschaften gemeldet werden, ein Boot wurde am Ende mit der Silbermedaille geehrt.
Seit Jahren investiert der Verein sehr viel Zeit, um nicht nur immer wieder neue Kinder und Jugendliche für den Segelsport zu gewinnen, sondern auch um sie möglichst bald auf die Regatten auf Landes- und Bundesebene vorzubereiten. Es geht also sowohl um die Förderung des seglerischen Breitensports als auch um die des Wettsegelsports. Dafür möchten wir uns auch im Laufe der nächsten Monate im Rahmen unserer Vorstandsaktivitäten einsetzen und freuen uns auf weiteren Zuspruch und Unterstützung der Jugendarbeit durch Neumitglieder und Spenden aus Euren und Ihren Reihen.

Der Vorstand:
Vorsitzende: Viola von Cramon 
Kassenwart: Michael Heinlein
Schriftführer: Stephan von Cramon

Download: Beitrittsformular

Unterkategorien

Alle Inhalte für die Jugend

Alles rund um den Club

Beiträge und Vorschriften für die Regatten

Informationen zum Förderverein

Aktuelle Hinweise


Aktuelle Termine
Alle Termine finden sie vollständig im Google Kalender


Google Kalender

Zum Seitenanfang